Hygiene-Grundkonzept:

Einleitung Die hier formulierten Regeln gelten bis zu ihrem Widerruf.

Diese Regeln sind die Grundlage für die sportartspezifischen Regeln bei der Ausübung der sportlichen Tätigkeit. Die Regeln sind hier formuliert für den Betrieb in der Halle.

Allgemeine Hinweise

Solange die Krankenhausampel auf ROT steht gilt die 2G Plus-Regel:


a) Falls ihr oder jemand in eurer Familie zu einer Corona Risikogruppe gehört, solltet ihr die Teilnahme an dem Training überdenken.

b) Falls ihr oder jemand in eurer Familie aktuell bzw. in den letzten 14 Tagen Krankheitsanzeichen (Husten, Halsweh, Fieber, erhöhte Temperatur über 38 Grad, Geruchs- oder Geschmacksstörungen, allgemeines Krankheitsgefühl, Muskelschmerzen, Magen-/ Darmerkrankung) zeigt oder hattet, dann dürft ihr am Training nicht teilnehmen. Dies gilt nicht, wenn inzwischen per PCR-Test nachgewiesen wurde, dass Ihr keine Infektion habt.

c) Die Trainingsteilnahme ist für alle Teilnehmer und Trainer nur möglich, wenn sie dem Hygiene-Konzept zugestimmt haben

d) Bei Betreten der Sportanlage gilt eine Maskenpflicht (FFP2) auf dem gesamten Sportgelände.

e) Die Nutzung von Umkleiden ist zulässig. Es wird trotzdem empfohlen in Sportkleidung in der Halle anzukommen um die Kontaktzeit zu minimieren.

f) Duschen in den Sporthallen ist noch erlaubt, aber nicht mehr empfehlenswert.

g) Die Begrüßung untereinander findet nur verbal und mit dem nötigen Abstand ab. Auch die besten Freunde etc. werden nicht mit Handschlag, Umarmung, Küsschen etc. begrüßt.

h) Das Nichtbeachten der Regeln oder Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss vom Training.

Gestaltung der Trainingseinheit:

Die maximale Personenzahl in Innenräumen ergibt sich aus der Hallenfläche, Belüftungsmöglichkeiten und der Abstandsregel. Daraus ergibt sich, dass sich maximal 18 Personen gleichzeitig in der Turnhalle zum Volleyball aufhalten.

Wenn Kurse zeitlich direkt aneinander angrenzen, sind die Hallen mind. 5 Min vor Ende des verfügbaren Zeitfensters zu räumen, damit die Lüftungszeiten erfüllt werden können.

Weg zum/ vom Training

Für die Wege zum Sportgelände gelten die jeweils aktuellen Regeln der Staatsregierung bezüglich Gruppenbildung und Abstand. Bitte wascht Euch vor der Anfahrt und nach der Heimkehr die Hände gründlich mit Seife.

Vor und nach dem Training (z. B. Eingangsbereiche, WC-Anlagen, Umkleiden, Abholung und Rückgabe von Sportgeräten etc.) gilt eine Maskenpflicht (FFP2) – sowohl im Indoor- als auch im Outdoor-Bereich.

Vermeidet den Toilettenbesuch und Duschen in der Halle, soweit möglich. Falls doch notwendig gelten auch dort die Abstands- und Mundschutzregeln, was bedeutet, dass nur eine Person zu einer Zeit die Toilette nutzen kann und nur 5 Personen gleichzeitig die Duschen.

Aufgaben/ Pflichten der Teilnehmer

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Diese Regelungen basieren auf:

Rahmenhygienekonzept Sport Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege (BayMBl. 2021 Nr. 359, 20.5.2021) HygienegrundkonzeptTSV211117

>Handlungsempfehlungen der Sportverbände in der jeweils aktuellen Version werden berücksichtigt

Hygienekonzept Hallenvolleyball

Hygienekonzept des Vereins Roter Stern Altstadt E.V. Abteilung Volleyball, für die Nutzung der Turnhalle und Umkleideräume Eduard-Schmid-Straße 1 in München: 

i.V. des Vereinvorstandes


München, 29.11.2021