Hygiene-Grundkonzept:
Einleitung Die hier formulierten Regeln gelten bis zu ihrem Widerruf.
Diese Regeln sind die Grundlage für die sportartspezifischen Regeln bei der Ausübung der sportlichen Tätigkeit. Die Regeln sind hier formuliert für den Betrieb in der Halle.
Allgemeine Hinweise
Solange die Krankenhausampel auf ROT steht gilt die 2G Plus-Regel:
Zutritt
zu den Hallen nur für Geimpfte/ Genesene unter Vorlage des
Impf-Passes bzw. des Impfzertifikates.
Vor Beginn des Training
machen alle SportlerInnen einen Antigen-Schnelltest unter Aufsicht
einer Person bzw. gegenseitige Kontrolle. Am Training dürfen nur
SportlerInnen teilnehmen, deren Antigen-Schnelltest negativ ist.
Maskenpflicht FFP2 auf dem ganzen Gelände und in allen Innenräumen (außer bei der Sportausübung).
In Innenräumen gilt: Kontaktsport ist zwar prinzipiell erlaubt, aber unter den aktuellen Bedingungen ist/sollte der Kontakte minimiert werden- ggf. zugunsten von Übungen ohne Kontakt.
Es können mehrere Gruppen in der Halle sein, wenn die unten geforderten Abgrenzungen/ Abstände einhaltbar sind (zum Beispiel bei Punktspielen).
a)
Falls ihr oder jemand in eurer Familie zu einer Corona Risikogruppe
gehört, solltet ihr die Teilnahme an dem Training überdenken.
b) Falls ihr oder jemand in eurer Familie aktuell bzw. in den letzten 14 Tagen Krankheitsanzeichen (Husten, Halsweh, Fieber, erhöhte Temperatur über 38 Grad, Geruchs- oder Geschmacksstörungen, allgemeines Krankheitsgefühl, Muskelschmerzen, Magen-/ Darmerkrankung) zeigt oder hattet, dann dürft ihr am Training nicht teilnehmen. Dies gilt nicht, wenn inzwischen per PCR-Test nachgewiesen wurde, dass Ihr keine Infektion habt.
c) Die Trainingsteilnahme ist für alle Teilnehmer und Trainer nur möglich, wenn sie dem Hygiene-Konzept zugestimmt haben
d) Bei Betreten der Sportanlage gilt eine Maskenpflicht (FFP2) auf dem gesamten Sportgelände.
e) Die Nutzung von Umkleiden ist zulässig. Es wird trotzdem empfohlen in Sportkleidung in der Halle anzukommen um die Kontaktzeit zu minimieren.
f) Duschen in den Sporthallen ist noch erlaubt, aber nicht mehr empfehlenswert.
g) Die Begrüßung untereinander findet nur verbal und mit dem nötigen Abstand ab. Auch die besten Freunde etc. werden nicht mit Handschlag, Umarmung, Küsschen etc. begrüßt.
h) Das Nichtbeachten der Regeln oder Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss vom Training.
Gestaltung der Trainingseinheit:
Die maximale Personenzahl in Innenräumen ergibt sich aus der Hallenfläche, Belüftungsmöglichkeiten und der Abstandsregel. Daraus ergibt sich, dass sich maximal 18 Personen gleichzeitig in der Turnhalle zum Volleyball aufhalten.
Wenn
Kurse zeitlich direkt aneinander angrenzen, sind die Hallen mind. 5
Min vor Ende des verfügbaren Zeitfensters zu räumen, damit die
Lüftungszeiten erfüllt werden können.
Weg
zum/ vom Training
Für die Wege zum Sportgelände gelten die jeweils aktuellen Regeln der Staatsregierung bezüglich Gruppenbildung und Abstand. Bitte wascht Euch vor der Anfahrt und nach der Heimkehr die Hände gründlich mit Seife.
Vor und nach dem Training (z. B. Eingangsbereiche, WC-Anlagen, Umkleiden, Abholung und Rückgabe von Sportgeräten etc.) gilt eine Maskenpflicht (FFP2) – sowohl im Indoor- als auch im Outdoor-Bereich.
Vermeidet den Toilettenbesuch und Duschen in der Halle, soweit möglich. Falls doch notwendig gelten auch dort die Abstands- und Mundschutzregeln, was bedeutet, dass nur eine Person zu einer Zeit die Toilette nutzen kann und nur 5 Personen gleichzeitig die Duschen.
Aufgaben/ Pflichten der Teilnehmer
Alle Teilnehmer stellen gemeinsam sicher, dass nur Mitglieder teilnehmen, welche geimpft oder genesen sind und einen Schnelltest gemacht haben.
Alle Teilnehmer stellen gemeinsam sicher, dass nur die Personen teilnehmen, die die aktuellen Teilnahmekriterien erfüllen. Dies wird sinnvollerweise dokumentiert, damit bei einer Überprüfung die Regeleinhaltung nachgewiesen werden kann. Eine Teilnehmerliste kann über den Kadermanager nachgewiesen werden.
Vor dem Beginn des Trainings ist für eine Lüftung von mind. 10 Minuten zu sorgen.
Der jeweilige Übungsleiter ist berechtigt und verpflichtet Teilnehmer bei Verstoß gegen die Regeln vom weiteren Trainingsbetrieb auszuschließen.
---------------------------------------------------------------------
Diese Regelungen basieren auf:
Rahmenhygienekonzept Sport Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege (BayMBl. 2021 Nr. 359, 20.5.2021) HygienegrundkonzeptTSV211117
>Handlungsempfehlungen der Sportverbände in der jeweils aktuellen Version werden berücksichtigt
Hygienekonzept Hallenvolleyball
Hygienekonzept des Vereins Roter Stern Altstadt E.V. Abteilung Volleyball, für die Nutzung der Turnhalle und Umkleideräume Eduard-Schmid-Straße 1 in München:
Personen mit erhöhter Körpertemperatur, Geruchs-/Geschmacksverlust und/oder Erkältungssymptomen dürfen die Sportstätte nicht betreten.
Abstand: Hallenvolleyball (Training und Spiel) muss kontaktfrei, also unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m erfolgen.
Test: bei Inzidenzen über 50 ist für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein gültiger negativer Coronatest nachzuweisen. Diese Pflicht entfällt, wenn die Inzidenz stabil unter 50 liegt.
Der Übungsleiter muss vor jedem Termin den Nachweis über den negativen Test aller Mitspieler:innen kontrollieren. Personen ohne Nachweis müssen das Trainingsgelände unverzüglich verlassen.
Der Nachweis über Selbsttest ist möglich, wenn er erst vor Ort durchgeführt wird.
Die Testpflicht entfällt für Genesene und vollständig geimpfte Personen, sofern es die Bestimmungen zulassen (Krankenhausampel). Genesen ist, wer einen mindestens drei Wochen und maximal 6 Monate alten positiven Corona-Test oder eine maximal 6 Monate alte Bescheinigung des Gesundheitsamts nachweisen kann. Als vollständig geimpft gelten die Personen, die die empfohlene Impfstoffdosis (i.d.R. zwei Impfungen) erhalten haben, nachzuweisen über den Impfpass bzw. das Impfzertifikat.
Abklatschen oder sonstige sportartspezifische Begrüßungs- oder Erfolgsrituale sind nur innerhalb der Trainingsgruppe erlaubt und auf ein Mindestmaß zu begrenzen.
Betreten, Verlassen und die Nutzung der Sanitäranlagen der geschlossenen Sportstätten ist nur mit einer FFP-2 Masken zulässig.
Die Umkleidekabinen und Toiletten sind entsprechend der örtlichen Beschilderung zur Nutzung zugelassen. Duschen ist unter Einhaltung der allgemeinen Hygienevorschriften und der örtlichen Gegebenheiten unter Umständen möglich, prinzipiell aber zu vermeiden.
Ein Verzehr von mitgebrachten Speisen ist nicht gestattet. Eigene Getränke dürfen nur in Form einer eigenen Trinkflasche (keine Glasflasche) mitgebracht werden, die im Anschluss auch wieder mitzunehmen ist.
Trainings- oder Punktspiele gegen andere Mannschaften sind grundsätzlich möglich, sofern alle Teilnehmer:innen die Kontaktdatenerfassung sicherstellen. Die Eintragung aller Spieler:innen erfolgt in einer bereitgestellte Kontaktliste.
Zuschauer:innen sind nicht zugelassen. Eine Ausnahme bilden Begleitpersonen minderjähriger Teilnehmer:innen unter Einhaltung der Abstandsregeln zur Trainingsgruppe.
Mit Anwesenheit bestätigt jedes Mitglied diese Hygienevorschriften zu akzeptieren. Eine Kopie liegt zur Ansicht im Container oder dem Trainingsschrank aus.
Sollten sich Teilnehmer:innen trotz der getroffenen Maßnahmen im Training mit Sars-COV-2 anstecken, können weder Trainer, Mitspieler, der VEREINSNAME oder die Stadt München dafür haftbar gemacht werden.
Sollte sich ein Teilnehmer:in mit mit Sars-COV-2 anstecken, hat er den Coronaverantwortlichen sowie alle Teilnehmer, die in Kontakt waren umgehend zu informieren.
i.V. des Vereinvorstandes
München, 29.11.2021